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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

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Wie werden elektronische Rechnungen gestellt?

Die Übermittlung und der Empfang von elektronischen Rechnungen erfolgt über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE), die in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (eGo-MV) betrieben wird.

Zunächst müssen Sie sich als Nutzer*in einmalig bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registrieren: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login.

Diese Registrierung ist für Sie kostenlos. Im Anschluss können Sie Ihre Rechnungen per E-Mail einbringen, direkt hochladen oder per Weberfassung über die Internetseite der OZG-RE manuell erstellen und als XRechnung versenden.

Bei der OZG-RE hilft Ihnen die Bundesdruckerei weiter:
E-Mail:  
Kontaktformular: Kontakt- & Support­anfrage | E-Rechnung in der Bundesverwaltung (e-rechnung-bund.de)
Hotline: 030 25984436 (Mo. - Fr. 09:00 - 16:00 Uhr)

 

Welche Formate für Anlagen sind zulässig?

Es besteht die Möglichkeit, rechnungsbegründende Anlagen mit der elektronischen Rechnung zu versenden. Beachten Sie dabei bitte, dass eine Größenbeschränkung von 200 MB für das Gesamtdokument (inklusive Rechnung) besteht. Wird die entsprechende Rechnung nochmals als Anlage beigefügt, handelt es sich um eine Kopie, welche verpflichtend als solche zu kennzeichnen ist.

Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig:

  • PDF-Dokumente,
  • Bilder (PNG, JPG),
  • Textdateien (CSV).

Eine separate Übermittlung von Anlagen an das Amt Malchow ist nicht möglich.

 

 

Welche Rechnungsbestandteile muss eine elektronische Rechnung beeinhalten?

Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine XRechnung mindestens folgende Angaben beinhalten:

  1. Leitweg-ID,
  2. Bankverbindungsdaten,
  3. Zahlungsbedingungen,
  4. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellenden,

Lieferantennummer und Bestellnummer, soweit vorhanden.