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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

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Was ist eine elektronische Rechnung?

Rechnungen gelten als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und dieses Format eine automatische sowie elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine Bilddatei oder ein PDF-Dokument sind deshalb ausdrücklich keine elektronischen Rechnungen.

Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.

 

 

Ab wann müssen Aufttaggeber elektronische Rechnungen ausstellen?

Für Sie als Unternehmer/Unternehmerin (i.S. § 14 Abs. 1 BGB) besteht ab dem 01.04.2023 die Verpflichtung, ausschließlich elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen auszustellen und zu übermitteln.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für das Amt Malchow mit den amtsangehörigen Gemeinden Alt Schwerin, Fünfseen, Göhren-Lebbin, Nossentiner Hütte, Penkow, Silz, Walow, Zislow und der Inselstadt Malchow die Regelungen laut ERechVO M-V maßgebend sind. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch übermittelt werden.

 

 

Rechtliche Vorgaben und weitere Links