Wahl des Landrates im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte am 11. Mai 2025
Großes Dankeschön an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Die reibungslose, sorgfältige und erfolgreiche Durchführung von Wahlen hängt zu einem Großteil vom Einsatz der zahlreichen ehrenamtlichen Helfer ab, die bereit sind, hierfür ihre Freizeit zu opfern, um das demokratische Grundrecht auf allgemeine, freie und geheime Wahlen zu sichern. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben dazu beigetragen, dass die Landratswahl und die Stichwahl zügig, ordnungsgemäß und problemlos abgewickelt werden konnten. Ohne die tatkräftige Mitwirkung aller ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wäre die Durchführung von Wahlen nicht denkbar.
Ich möchte mich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die geleistete Arbeit in den Wahlvorständen recht herzlich bedanken.
Birgit Kurth
Amtsvorsteherin
- Wahlbekanntmachung zur Stichwahl im Rahmen der Landratswahl (Wahlzeit, Wahlräume, Stimmzettel, Wahlverfahren, ...) PDF-Download
- Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die vorläufigen Wahlergebnisse sowie weitere Informationen zur Stichwahl Verlinkung
- Information - Änderung der Wahlräume zur Landratswahl am 11. Mai 2025 (ggf. Stichwahl am 25.05.2025) in der Inselstadt Malchow PDF-Download
- weitere Informationen der Kreiswahlleitung Mecklenburgische Seenplatte Verlinkung
- Wahlbekanntmachung (Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel, Wahlverfahren, ...) PDF-Download
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen PDF-Download
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Landratswahl des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Verlinkung
Wahlwerbung
Hinweis:
Für Wahlsichtwerbung i. S. des § 21a des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V), zu denen auch Wahlplakate zählen, gilt die Impressumspflicht für Druckwerke. Diese ergibt sich aus den §§ 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 des Landespressegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LPrG M-V). Verstöße gegen die Vorschriften können mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden (§ 21 Abs. 1 Ziffer 1. LPrG M-V).
-Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Malchow PDF-Download
-Allgemeinverfügung des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern PDF-Download