Automatischer Versand der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl ...
Alle Personen, die zur Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt oder ihre Stimme bereits per Briefwahl vor Ort abgegeben haben, erhalten automatisch auch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Ein erneuter Antrag ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Briefwahl kann auch neu beantragt werden
Selbstverständlich kann auch zur Stichwahl ganz regulär Briefwahl beantragt werden, schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich bei der Gemeindewahlbehörde. Die Beantragung ist bis Freitag, den 23. Mai 2025, um 12:00 Uhr möglich. Wer nachweislich kurzfristig erkrankt ist, kann durch einen Dritten mit der entsprechenden Vollmacht noch am Wahltag bis 15:00 Uhr die Briefwahl beantragen.
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