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Bauherren und Grundstückseigentümer aufgepasst - Malchow hat nun eine Gestaltungssatzung

Zum Erhalt und zur Fortentwicklung des charakteristischen Erscheinungsbildes der Inselstadt Malchow wurden Anfang der 90er Jahre zwei Erhaltungssatzungen, die Sanierungssatzungen „Stadtinsel“ und „Westliche Altstadt“ erstellt. Im Jahr 2000 ist das Sanierungsgebiet „Kloster“ offiziell mit ausgewiesen worden. Hinzugekommen ist noch ein städtebaulicher Rahmenplan, der in den Folgejahren fortgeschrieben wurde. Dementsprechend ist eine sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß §§ 144, 145 und 172 Baugesetzbuch (BauGB) für jegliche Veränderungen an Fassaden, Fenstern, Türen, Dach usw. unerlässlich und im Vorfeld bei der Stadt zu beantragen.

In den vergangenen 30 Jahren ist es der Inselstadt Malchow gelungen, eine überwiegend positive städtebauliche Entwicklung innerhalb der drei Sanierungsgebiete voranzutreiben und zu begleiten. Hierfür war ein vergleichsweise hoher Beratungsaufwand der Verwaltung und des Sanierungsträgers gegenüber den privaten Bauherren erforderlich. Leider konnte die Inselstadt Malchow nicht alle bauplanerischen Fehler und die teilweise Zerstörung vorhandener Potentiale verhindern, da ihr hierfür bisher eine rechtsverbindliche Satzung fehlte, die die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes regelt.

Eine Gestaltungssatzung ist eine gute Grundlage, um alle notwendigen Punkte zur Einhaltung verschiedener Kriterien in einer Gemeinde zu berücksichtigen. Deutschlandweit arbeiten eine große Anzahl von Städten sowie auch unsere Nachbarn Waren (Müritz), Röbel / Müritz und Plau am See teilweise schon seit vielen Jahren mit Gestaltungsvorgaben für ihre Altstadtbereiche, die in Bebauungsplänen und vorwiegend in Gestaltungssatzungen festgeschrieben wurden. 

Die Verwaltung der Inselstadt Malchow hatte vor ca. zwei Jahren mit der Erarbeitung einer rechtsverbindlichen Gestaltungsatzung für den Altstadtbereich Malchows begonnen, um zukünftig bauliche Maßnahmen so zu leiten, dass sich diese nicht negativ auf das Stadtbild auswirken.

Nach der Vorabstimmung zum Entwurf der Satzung mit den verschiedenen Fachämtern des Landkreises und der Denkmalbehörde mussten natürlich auch die kommunalpolitischen Vertreter der Inselstadt Malchow sich mit den Inhalten des Satzungsentwurfes auseinandersetzen. Hierzu wurde seitens der Verwaltung einiges an Aufklärungs - und Überzeugungsarbeit geleistet und natürlich mussten auch Kompromisse zu der einen oder anderen Festlegung eingegangen werden. 

Nach mehreren Beratungen wurde im Ergebnis die „Gestaltungssatzung Altstadt“ (Örtliche Bauvorschriften der Inselstadt Malchow über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes im Bereich des Klosters, der Stadtinsel und der westlichen Altstadt) am 20.02.2025 mehrheitlich beschlossen und ist bereits am 01.03.2025 in Kraft getreten.

 

Liebe Grundstückseigentümer und Bauherren, bitte denken Sie auch zukünftig daran, vor dem Sanieren und Verschönern Ihrer Häuser, einen entsprechenden Antrag bei der Inselstadt Malchow zu stellen und beachten Sie u. a. die Festlegungen der Bebauungspläne und die der neuen „Gestaltungssatzung Altstadt“. Sie ersparen sich im Nachgang unnötigen Aufwand und Ärger.

 

 

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