Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und knüpft an den vorhandenen Grundbesitz an. Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Eigentümerinnen und Eigentümern eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft bzw. von Flächen, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, zu entrichten und wird von den Städten und Gemeinden, in deren Gebiet sich der Grundbesitz befindet, erhoben.
Die Grundsteuer zählt zu deren größten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken. Städte und Gemeinden finanzieren mit der Grundsteuer u. a. Schulen, Kitas oder Büchereien.
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